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Ausbildungsablauf
AUSBILDUNGSABLAUF
Hier können Sie sich umfassend über den Ausbildungsablauf der beiden Gesundheitsberufe Pflegefachmann und Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachhelfer und Pflegefachhelferin an unseren bfz Schulen informieren.
Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau
Die Ausbildung zum*r Pflegefachmann*frau ist europaweit anerkannt.
Sie werden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim, der ambulanten Pflege sowie der Kinderkrankenpflege und der Psychiatrie) befähigt.
Nach Ihrem Abschluss in der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche möglich.
Drei Jahre Vollzeit – Start jährlich im September
- Die Ausbildung zum*r Pflegefachmann*frau startet an unseren Schulen jährlich im September.
- Der Unterricht (insgesamt 2.100 Stunden Theorie) findet in Blockphasen an der Berufsfachschule für Pflege täglich von 8:00 bis ca. 15:00 Uhr statt (Abweichungen sind je nach gewählter Pflegeschule möglich).
- Die praktische Ausbildung (insgesamt 2.500 Stunden Praxis) erfolgt an verschiedenen Lernorten beziehungsweise Settings der Pflegepraxis.
Mit Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie einen detaillierten Ausbildungsplan über den Ablauf der Blockphasen zur Theorie und Praxis.
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht
In der Ausbildung sollen die Bereitschaft und die Kompetenz aufgebaut werden, die für ein professionelles Pflegehandeln in Pflegesituationen sowie für die eigene fachliche und persönliche Weiterentwicklung erforderlich sind. Unsere erfahrenen Lehrkräfte vermitteln Ihnen dafür das notwendige theoretische und fachpraktische Wissen. An unseren Pflegeschulen stehen innovative Lernräume für eine intensive Theorie und Praxisvernetzung zur Verfügung. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Pflegeansatz, damit Sie Ihren zukünftigen Aufgaben – der Pflege, Beratung und Anleitung von kranken und pflegebedürftigen Menschen aller Altersstufen und deren Angehörigen – kompetent begegnen können.
Unterrichtsfächer
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen (310 Stunden)
- Kommunikation, Resilienz, neurologische Erkrankungen
- Recht
- Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
- Case- und Caremanagement
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege (380 Stunden)
- Körper- und Mundpflege
- Mobilität
- Anleitung und Beratung
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
Gesundheit und Entwicklung fördern (340 Stunden)
- Prävention
- Rückengerechtes Arbeiten
- Geburt
- Wochenbett
- Kind im Krankenhaus
Pflegehandeln in kurativen Prozessen und Akutsituationen (460 Stunden)
- Krankheitsbilder (Herz, Atmung usw.)
- Wunden
- Notfalltraining
- Prä- und postoperative Pflege
Pflegehandeln in ausgewählten Pflegeanlässen (410 Stunden)
- Onkologie
- Sterben und Tod
- Psychiatrische Erkrankungen, Demenz
- Suchterkrankungen
Freie Verteilung (200 Stunden)
- Erlebnispädagogik (Klettergarten), Exkursionen und Klassenfahrten
Praxis
- Orientierungseinsatz beim Träger der Ausbildung (400 Stunden)
- Stationäre Akutpflege (Klinikum) (400 Stunden)
- Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim) (400 Stunden)
- Ambulante Pflege (400 Stunden)
- Pädiatrische Versorgung (Kinderstation und KiTa) (120 Stunden)
- Psychiatrische Versorgung (120 Stunden)
- Wahleinsatz (zum Beispiel Palliativstation, Notaufnahme) (160 Stunden)
- Vertiefungseinsatz beim Träger der Ausbildung (500 Stunden)
Prüfungen
Die Notenerhebung an den Berufsfachschulen für Pflege erfolgt über Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Projektarbeiten sowie Fachberichte und praktische Noten.
Die Prüfungen zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann bestehen aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Wir bereiten Sie bestens auf Ihre Abschlussprüfungen vor und bieten Ihnen intensive Unterstützung während der gesamten Ausbildung.
Zwischenprüfungen zum Ende des 2. Ausbildungsjahrs (§ 7 PflAPrV)
Die schriftlichen, mündlichen und praktischen Zwischenprüfungen zum Ende des 2. Ausbildungsjahres dienen ausschließlich der Ermittlung Ihres Ausbildungsstands. Mit dem Ergebnis dieser Zwischenprüfungen stellen wir zusammen fest, ob das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
Bei einer Gefährdung prüfen der Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschule gemeinsam mit der oder dem Auszubildenden, welche Maßnahmen und Unterstützungen im Rahmen der Ausbildung ergriffen werden müssen, damit das Ausbildungsziel erreicht wird.
Staatliche Abschlussprüfungen (§ 9 PflAPrV)
Die staatliche Abschlussprüfung erstreckt sich über einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil unter Beachtung der in Anlage 2 der PflAPrV aufgeführten Kompetenzen.
Schriftliche Prüfungen (§ 14 PflAPrV)
Sie bearbeiten an drei Tagen drei schriftliche Aufsichtsarbeiten anhand von Fallsituationen
- mit Menschen unterschiedlicher Altersstufen,
- mit unterschiedlichem sozialem und kulturellem Umfeld
- und unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
Die Aufsichtsarbeiten dauern jeweils 120 Minuten.
Mündliche Prüfung (§ 15 PflAPrV)
Die mündliche Abschlussprüfung dauert mindestens 30 und nicht länger als 45 Minuten. Die Prüfungsaufgabe besteht in der Bearbeitung einer Fallsituation. Sie erhalten eine angemessene Vorbereitungszeit unter Aufsicht. Es prüfen Sie zwei Fachprüfer*innen gemeinsam.
Praktische Prüfung (§ 16 PflAPrV)
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe der selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege im Versorgungskontext Ihres Vertiefungseinsatzes. Die Prüfung erstreckt sich auf die Ausarbeitung und Evaluation einer Pflegeplanung (1. Tag der praktischen Prüfung) und die Durchführung der Pflege von mindestens zwei Menschen (2. Tag der praktischen Prüfung).
Ihr Abschluss
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss sind Sie „Staatlich anerkannte Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Staatlich anerkannter Pflegefachmann“.
Ausbildung zum Pflegefachhelfer oder zur Pflegefachhelferin (Altenpflege oder Krankenpflege)
Die einjährige Ausbildung findet im Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen statt. Den theoretischen und fachpraktischen Unterricht absolvieren Sie an einer unserer zehn Pflegefachschulen in Bayern. In den Praxisblöcken vertiefen und üben Sie Ihr neu erlerntes Wissen beim Träger Ihrer Ausbildung. Sie werden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen befähigt, die Sie gemeinsam mit den Pflegefachkräften unterstützen und versorgen.
Ein Jahr Vollzeit – Start jährlich im September
- Die Ausbildung zum*r Pflegefachhelfer*in startet jährlich im September.
- Der Unterricht (insgesamt 700 Stunden Theorie) findet in Blockphasen an der Berufsfachschule für Pflege täglich von 8:00 bis ca. 15:00 Uhr statt (Abweichungen sind je nach gewählter Pflegeschule möglich).
- Die praktische Ausbildung umfasst 850 Stunden.
Mit Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie einen Ausbildungsplan über den Ablauf der Blockphasen zur Theorie und Praxis.
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht
In der Ausbildung sollen die Bereitschaft und die Kompetenz aufgebaut werden, die für ein professionelles Pflegehandeln in Pflegesituationen sowie für die eigene fachliche und persönliche Weiterentwicklung erforderlich sind. Unsere erfahrenen Lehrkräfte vermitteln Ihnen dafür das notwendige theoretische und fachpraktische Wissen. An unseren Pflegeschulen stehen innovative Lernräume für eine intensive Theorie und Praxisvernetzung zur Verfügung. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Pflegeansatz, damit Sie Ihren zukünftigen Aufgaben – der Pflege, Beratung und Anleitung von kranken und pflegebedürftigen Menschen aller Altersstufen und deren Angehörigen – kompetent begegnen können.
Unterrichtsfächer
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen (220 Stunden)
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln
- Recht
- Kommunikation
- Dokumentation
Gesundheit fördern und wiederherstellen (80 Stunden)
- Infektionslehre und Arbeitsschutz
- Sucht
- Stress und berufliche Belastungen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege (220 Stunden)
- Körper- und Mundpflege
- Unterstützung bei der Mobilität
- Aktivierungs- und Förderangebote
- Ernährung
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen (180 Stunden)
- Krankheitsbilder (zum Beispiel Herz, Atmung)
- Vorbereitung, Assistenz und Nachsorge bei kleineren Eingriffen
- Medikamentenverabreichung
- Vitalwerte messen
- Sterben und Tod
Praxis
- Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim) (davon mindestens 80 Stunden in der ambulanten Pflege)
- oder Ambulante Pflege (davon mindestens 80 Stunden in der stationären Langzeitpflege im Pflegeheim)
- oder Stationäre Akutpflege (Klinikum) (davon mindestens 80 Stunden in der ambulanten Pflege)
Prüfungen
Die Notenerhebung an den Berufsfachschulen für Pflege erfolgt über Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Projektarbeiten sowie Fachberichte und praktische Noten.
Wir bereiten Sie bestens auf Ihre Abschlussprüfungen vor und bieten Ihnen intensive Unterstützung während der gesamten Ausbildung und eine regelmäßige berufsqualifizierende Sprachförderung.
Die Prüfungen zum Pflegefachhelfer beziehungsweise zur Pflegefachhelferin bestehen aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
Schriftliche und praktische Prüfungen sowie freiwillige mündliche Prüfung nach einem Jahr Ausbildung
Sie schreiben zum Abschluss Ihrer Ausbildung eine staatliche Abschlussprüfung anhand einer Fallsituation. Die schriftliche Abschlussprüfung dauert 90 Minuten. Mit einer freiwilligen mündlichen Prüfung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Note zu verbessern. Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten je Prüfungsfach.
Ihre praktische Prüfung legen Sie in Ihrer Einrichtung ab. Dabei bewerten 2 Praxislehrkräfte Ihrer Schule Ihre praktisch erworbenen Fähigkeiten. Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.
Ihr Abschluss
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss sind Sie „Staatlich anerkannte*r Pflegefachhelfer*in (Altenpflege)“ oder „Staatlich anerkannte*r Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)“.
Sie erfüllen mit Ihrem Abschluss alle Voraussetzungen für die dreijährige Ausbildung zum*r Pflegefachmann*frau (auch auf zwei Jahre verkürzt möglich).
